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Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften

In dieser Woche wurde im Landtag beschlossen, den Wolf als Wildtier ins Jagdrecht aufzunehmen, ihn damit bejagen, aber auch erhalten zu können.

Unter maßgeblicher Mitmirkung des BSW wurde damit ein Kompromiss gefunden, der einen guten Interessenausgleich zwischen Weidetierhaltern und Naturschützern zulässt.

Damit haben wir nachgewiesen, dass wir vom BSW willens und in der Lage sind, sachliche Entscheidungen im Sinne der Menschen und ohne politische Scheuklappen zu treffen.

Herzliche Grüße nach Berlin und Mecklenburg-Vorpommern und viel Erfolg den dortigen BSW-Landesverbänden für die heutigen Wahlen!

Politik für die Menschen – nur mit dem BSW!

GLÜCK AUF!

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