Die Kommunen ächzen unter finanziellen Belastungen. Das Geld reicht kaum für Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben oder dringend notwendige Investitionen fallen dem Rotstift zum Opfer.
Laut sächsischer Verfassung ist der Freistaat zur auskömmlichen Finanzierung der Kommunen verpflichtet! Die Regierung agiert diesbezüglich halbherzig und hilflos.
Das BSW hatte vorgeschlagen, die Zuführungen zum sogenannten Generationenfond (2 Mrd. im kommenden Doppelhaushalt) auszusetzen und dieses Geld 1:1 den Kommunen zu überlassen.
Und die Minderheitsregierung? Die zucken mit den Schultern und lassen die Hilferufe der Kommunen ungehört verhallen.
(„Generationenfond“: Rücklage zur Zahlung der Beamtenpensionen. Befüllung 2026 Soll: 10 Mrd. Euro, Ist: 13 Mrd. Euro. Die Zahlung der Beamtenpensionen ist übrigens nicht gefährdet, unabhängig von der Befüllung dieses Fonds.)
GLÜCK AUF!
